Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind solche, die nur einmalig verwendet werden können. Hierzu gehören Einmalhandschuhe, Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen, saugende Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.

Wann habe ich Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Sobald ein Pflegegrad vorliegt haben Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Grundvoraussetzung für den Bezug der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist, dass der Angehörige zu Hause gepflegt wird.

Ein weiterer Service der Apotheke Meis am Krankenhaus für Sie:

Sie können den Antrag zur Kostenübernahme von „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ gerne auch hier herunterladen und ausdrucken. Bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular einfach bei uns in der Apotheke vorbei, den Rest erledigen wir für Sie. Selbstverständlich halten wir die Anträge auch bei uns in der Apotheke Meis am Krankenhaus für Sie bereit. Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrags und nehmen uns Zeit für offene Fragen.

Nach erfolgter Genehmigung können wir Sie dann mit den genehmigten Pflegehilfsmitteln monatlich bis zu einer Höhe von 40 Euro versorgen. Ein weiterer Vorteil: Bei uns erhalten Sie kein monatliches starres Pflegepaket, sondern wir versorgen Sie individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf mit Pflegehilfsmitteln. Auch die Abrechnung gegenüber Ihrer Pflegekasse übernehmen wir für Sie.